Nutzungsbedingungen Anwendung Nimbuscloud
1.1. Für die Geschäftsbeziehung hinsichtlich der Webapplikation "Nimbuscloud" zwischen der Nimbuscloud GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2. Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer 30 – tägigen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Hilfecenter der Applikation schriftlich widerspricht. Nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung besitzt der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht.
1.3. Die in diesem Dokument referenzierte Preisliste ist auf der Webseite des Anbieters sowie direkt innerhalb der Applikation zu finden.
2.1. Der Vertrag über die Nutzung der der Webapplikation "Nimbuscloud" kommt mit Unterfertigung des Nutzungsvertrages zustande. Soweit sich der Anbieter zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.2. Die Bereitstellung der Zugangsdaten zur Applikation erfolgt binnen 7 Tagen nach Unterfertigung des Nutzungsvertrages.
3.1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Webapplikation Nimbuscloud in der jeweils aktuellen Version. Der Funktionsumfang entspricht der aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste auf der Webseite des Anbieters.
3.2. Der Anbieter stellt dem Kunden gemäß dem Nutzungsvertrag die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen im Internet zur Verfügung und wird dem Kunden gegenüber – soweit nach bestem Wissen und Gewissen möglich – eine Erreichbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel zur Verfügung stellen.
3.3. Hiervon jedenfalls ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Der Anbieter ist jederzeit zu geplanten oder notwendigen Wartungsarbeiten, die vorher als Wartungsfenster mitgeteilt wurden, berechtigt. Der Vertragspartner stimmt dadurch verursachten Ausfallzeiten zu und kann daraus keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber dem Anbieter ableiten.
3.4. Der Vertragspartner bezahlt für die Nutzung der oben aufgeführten Applikation eine einmalige Installations- und Einrichtungsgebühr sowie eine monatliche Nutzungsgebühr.
3.5. Die einmalige Installations- und Einrichtungsgebühr wird mit Unterzeichnung des Nutzungsvertrags fällig.
3.6. Insbesondere in der monatlichen Nutzungsgebühr enthalten sind
3.7. Insbesondere nicht enthalten in der monatlichen Nutzungsgebühr sind
3.8. Der Anbieter kann mit dem Vertragspartner die Erbringung der nicht enthaltenen Leistungen gesondert vereinbaren. Diese Zusatzleistungen können mündlich oder schriftlich beauftragt werden, die Verrechnung erfolgt zu den in der aktuellen Preisliste aufgeführten Konditionen.
3.9. Der Anbieter ist berechtigt, Funktionserweiterungen, sofern sie eine neue Funktionalität darstellen, kostenpflichtig anzubieten. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, diese Erweiterungen zu erwerben. Die Konditionen für die jeweilige Erweiterung sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.
3.10. Der Anbieter kann die Leistungen und die Funktionalität der Webapplikation jederzeit nach eigenem Ermessen in einer für den Vertragspartner zumutbaren Weise ändern. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich ist.
3.11. Werden weitere Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist der Anbieter berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht geltend gemacht werden.
3.12. Bei einer grundlegenden Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet ist der Anbieter berechtigt außerordentlich zu kündigen, wenn es dadurch für den Anbieter unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.
4.1. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Applikation als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen. Wird die Software durch den Vertragspartner Dritten zugänglich gemacht, haftet der Vertragspartner neben dem Dritten dem Anbieter gegenüber für den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere für den entgangenen Gewinn. Darüber hinaus steht dem Anbieter pro Verstoß und Monat eine Vertragsstrafe von € 500 zu.
4.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritten Lizenzen an den vertraglichen Schutzrechten und/oder dem Vertrags-Know-How zu erteilen. Darüber hinaus ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar an Dritte zu übertragen.
4.3. Die Nutzung der selben Software-Instanz in mehreren eigenständigen Unternehmen (Zweigstellen in kompletter Eigenverwaltung) ist nicht gestattet.
5.1. Die Nutzungsgebühr, Einmalzahlungen zu Vertragsbeginn (Installationsgebühr) sowie Kosten für außerordentliche Leistungen sind in der jeweils aktuellen Preisliste geregelt.
5.2. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach dem vom Vertragspartner gewählten Leistungspaket. Der Umfang der verwendbaren Funktionen ist abhängig vom gewählten Leistungspaket, dieser ist in der Preisliste aufgeführt. Das Leistungspaket kann bis zum 15. eines Monats für das nächste Monat gewechselt werden, ein Wechsel auf das selbe Paket zurück erst nach 6 Monaten erneut möglich.
5.3. Die monatliche Nutzungsgebühr ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. jedes Monats fällig, Einmalzahlungen zu Vertragsbeginn werden mit Unterfertigung des Vertrages fällig.
5.4. Außerordentliche Leistungen oder Leistungen, die anhand von monatlicher Nutzung bestimmt werden, werden laut Preisliste mit 1. des Folgemonats fällig.
5.5. Sämtliche vom Vertragspartner an den Anbieter zu entrichtende Zahlungen sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
5.6. Der Anbieter ist berechtigt (z.B. zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten), die Preise für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Der Anbieter teilt dem Vertragspartner die Preisänderung binnen acht Wochen mit. Mit Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung ist die Preiserhöhung wirksam, sofern der Vertragspartner den Vertrag nicht binnen einer Frist von einem Monat kündigt. Erfolgt keine Kündigung durch den Vertragspartner, stimmt er der Preiserhöhung zu. Im Falle einer Kündigung ist der Vertragspartner berechtigt, zwei Monate die Leistungen zum ursprünglichen Preis zu nutzen.
5.7. Bei der Nutzung von Zusatzmodulen, in der Preisliste als "Erweiterungen" bezeichnet, stimmt der Vertragspartner den Konditionen der aktuellen Preisliste zu. Die Nutzung dieser Module muss durch den Vertragspartner gesondert bestellt und durch den Anbieter freigegeben werden.
5.8. Bei allen Leistungspaketen, außer "Exclusive", wird nach aktiven Kunden abgerechnet. Als Berechnungsgrundlage für den Preis wird der im Leistungspaket angegebene Preis pro Kunde sowie die im Hilfecenter aufgeführte Anzahl der aktiven Kunden verwendet. Die Abrechnung erfolgt zum jeweils letzten eines Monats.
5.9. Bei allen Leistungspaketen, außer "Premium" und "Exclusive", wird nach aktiven Community-Nutzern abgerechnet. Als Berechnungsgrundlage für den Preis wird der im Leistungspaket angegebene Preis pro Nutzer sowie die im Hilfecenter aufgeführte Anzahl der aktiven Community-Nutzer verwendet. Die Abrechnung erfolgt zum jeweils letzten eines Monats.
6.1. Der Stundensatz für einen Import aus Fremdsystemen wird laut aktueller Preisliste verrechnet.
6.2. Der Anbieter führt den Import der Daten aus Fremdsystemen nach bestem Wissen und Gewissen durch. Da die Qualität der Daten außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegt kann weder für die Korrektheit, noch für die Vollständigkeit der importierten Daten Garantie oder Haftung übernommen werden.
6.3. Der Anbieter führt einen Import ausschließlich mit Daten durch, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt. Der Anbieter führt somit keinen Export aus Fremdsystemen durch. Eine Unterstützung des Vertragspartners durch den Anbieter beim Export der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis, es wir keine Haftung oder Garantie für die Korrektheit der exportierten Daten übernommen.
6.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich nach Fertigstellung des Imports durch den Anbieter, eigenverantwortlich und vollumfänglich die Korrektheit der importierten Daten sicherzustellen.
6.5. Eine etwaige Schätzung der Dauer eines Imports durch den Anbieter stellt keinen garantierten Umsetzungszeitraum dar, weil der Aufwand regelmäßig nicht absehbar ist.
7.1. Die Nutzung des telefonischen Support ist nicht in der monatlichen Nutzungsgebühr inkludiert und wird mit den in der aktuellen Preisliste angegebenen Konditionen zum Ersten des folgenden Monats verrechnet.
7.2. Die Abrechnung der verbrauchten Telefonzeit erfolgt in 5 – Minuten – Einheiten.
7.3. Der Anbieter kann dem Vertragspartner ein kostenloses Minutenkontingent zur Verfügung stellen, dies erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. Nicht verbrauchte Kontingent – Minuten können nicht ins nächste Monat übertragen werden.
7.4. Der Anbieter stellt dem Vertragspartner eine Ansicht der Gesamtsumme an verbrauchten Minuten im aktuellen sowie im vergangenen Monat innerhalb der Software zur Verfügung. Eine Einzelgesprächsaufzeichnung wird nicht zur Verfügung gestellt.
7.5. Umfasst das Telefongespräch Themen die in ihrer Thematik nicht die Applikation betreffen, so wird dafür durch den Anbieter ein erhöhter Stundensatz als "erweiterter Support" verrechnet werden. Dieser Stundensatz ist in der aktuellen Preisliste aufgeführt. Ein kostenloses Minutenkontingent kann hierbei nicht angerechnet werden, die Abrechnung erfolgt dann in 15 – Minuten – Einheiten. Der Anbieter wird den Vertragspartner zu Beginn des Abrechnungszeitraumes telefonisch auf den erhöhten Stundensatz hinweisen.
7.6. Die Aussagen der Mitarbeiter des Anbieter stellen keine rechtverbindlichen Auskünfte dar.
7.7. Der Anbieter kann dem Vertragspartner den Telefon – Support aus wichtigem Grund verweigern. Wichtige Gründe bestehen insbesondere aus:
7.8. Telefongespräche im Rahmen des Telefonsupports werden zur Qualitätssicherung und zum Nachweis von Gesprächsinhalten aufgezeichnet. Der Vertragspartner kann der Aufzeichnung zu Gesprächsbeginn jederzeit widersprechen.
8.1. Die Abrechnung des Moduls "Ticketshop" erfolgt nach dem über das Shopmodul generierten Umsätzen. Hierzu wird die Gesamtnettosumme aller Verkäufe in einem Monat über alle Veranstaltungen als Berechnungsgrundlage verwendet.
8.2. Von der in Punkt 1 angegebenen Gesamtsumme wird ein Prozentsatz als Gebühr am 1. des darauffolgenden Monats verrechnet und automatisch mit der monatlichen Nutzungsgebühr eingezogen.
8.3. Der in Punkt 2 angegebene Prozentsatz ist abhängig vom gewählten Leistungspaket und ist auf der im Hilfecenter veröffentlichten Preisliste aufgeführt.
8.4. Für kostenfreie Tickets werden keine Gebühren erhoben, solange auch kostenpflichtige Karten angeboten werden. Bietet der Kunde bei allen seiner Veranstaltungen ausschließlich kostenfreie Tickets an, so wird eine individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter notwendig.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, den realen Wert des Tickets im System zu hinterlegen. Erlangt der Anbieter Kenntnis darüber, dass Tickets kostenfrei angelegt werden und außerhalb des Systems verrechnet werden, um die Gebühren zu umgehen, ist der Anbieter berechtigt nach einer Verwarnung und einer Frist von 2 Tagen den Zugang zum Shopmodul zu sperren.
9.1. Von der Preisliste abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich vom Anbieter bestätigt wurden.
10.1. Sämtliche Zahlungen erfolgen durch Abbuchung per SEPA-Firmenlastschrift, frei von allen Spesen und Abzügen, auf das Konto des Anbieters. Der Vertragspartner verpflichtet sich daher zur Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats.
10.2. Bei Rücklastschrift werden die dafür anfallenden Gebühren und Aufwände zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 10,00 dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
10.3. Für den Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen im Ausmaß von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vereinbart.
10.4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei einem Ausbleiben von Zahlungen auf offene Forderungen für mehr als 30 Tagen den Zugang zur Software zu sperren. Der Zugang wird erst mit Einlangen der Zahlung auf dem Konto des Anbieters wieder freigegeben.
10.5. Die Aufrechnung von Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.
10.6. Die Rechnungen aller dem Vertragspartner verrechneten Beträge werden ausschließlich in elektronischer Form als Download innerhalb der Software zu Verfügung gestellt.
11.1. Dieser Vertrag tritt mit dem Tag der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen.
11.2. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten möglich. Bei Vorauszahlung von Gebühren für einen Leistungszeitraum verlängert sich die Vertragslaufzeit, unter Verzicht beider Vertragsparteien auf das ordentliche Kündigungsrecht, auf den vorausbezahlten Leistungszeitraum.
11.3. Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig fristlos zu kündigen, bleibt jedoch unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung der Nutzungsgebühr nicht binnen 14 Kalendertagen nachgesonderter Mahnung durch den Anbieter bezahlt.
11.4. Der Anbieter ist darüber hinaus zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
11.5. Alle Mahnungen und Kündigungen haben schriftlich per E-Mail oder Brief zu erfolgen, um wirksam zu sein.
11.6. Mit Ablauf der Nutzungsdauer werden sämtliche Softwaredaten des Vertragspartners unwiderruflich gelöscht, der Vertragspartner hat selbstständig für eine entsprechende Datensicherung zu sorgen.
11.7. Bereits bezahlte Entgelte und Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
12.1. Der Vertragspartner bestätigt, dass er als gewerblicher Kunde und nicht als Privatkunde diese Vereinbarung mit dem Anbieter eingeht.
12.2. Der Vertragspartner akzeptiert, dass wichtige Neuerungen und Informationen innerhalb der Software als Newsbeitrag zur Verfügung stehen und verpflichtet sich, diese regelmäßig zu lesen.
12.3. Eine Mitwirkung des Vertragspartners bei der Erweiterung oder Änderung des Funktionsumfangs der Vertragssoftware führt zu keinem Recht des Vertragspartners an dieser.
12.4. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von Ihm getätigten Datenangaben (Bankverbindung, UID, Firmenname, etc.) korrekt und vollständig sind.
12.5. Über Änderungen seiner angegebenen Daten informiert der Vertragspartner den Anbieter unverzüglich. Kosten, die sich dem Anbieter auf Grund nicht bekanntgegebener Änderungen ergeben (insbesondere bei Änderung der UID oder Bankverbindung), werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
12.6. Der Vertragspartner hält den Anbieter hinsichtlich allfälliger Ansprüche des Unternehmens, welches dem Vertragspartner bisher betreut hat, inklusive sämtlicher Kosten, schad- und klaglos.
12.7. Der Vertragspartner stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Vertragspartner oder seiner Kunden über die Onlineplattform des Anbieters dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Vertragspartner dem Anbieter den gesamten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten zu ersetzen hat.
12.8. Erhält der Anbieter Kenntnis über einen Rechtsverstoß des Vertragspartners in der Onlineplattform des Anbieters, insbesondere in Bezug auf Datenschutz oder die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter, so ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Inhalt in geeigneter Weise offline zu nehmen. Eine Löschung der Daten ist hierbei explizit ausgeschlossen.
13.1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Software entstehen.
14.1. Der Anbieter erklärt, ohne dass ihn jedoch eine besondere Erklärungspflicht trifft, dass ihm zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages, keine Rechtsmängel an den Vertragsschutzrechten, insbesondere Angriffe Dritter, oder eine Abhängigkeit von Schutzrechten Dritter oder Sachmängel bekannt sind und er nach seinem besten Wissen berechtigt ist, die nach diesem Vertrag gewährte Nutzung einzuräumen. Er haftet nicht für eine Beeinträchtigung Dritter durch die Einräumung des Nutzungsrechts. Der Anbieter haftet nicht für einen bestimmten Schutzumfang.
14.2. Darüber hinaus wird vom Anbieter keine Gewährleistung oder Haftung übernommen, im Besonderen auch nicht für ein Funktionieren des Rechenzentrums und der von Internet Service Providern bereitgestellten Verbindungen. Auch eine Anfechtung dieses Vertrages aus welchen Gründen auch immer (insbesondere Irrtum; laesio enormis) wird ausgeschlossen.
14.3. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlerhafte Installation, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen oder Parameter, Änderung des Content-Management-Systems, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, abnormale Betriebsbedingungen und Änderungen, die vom Vertragspartner selbst oder Dritten vorgenommen wurden.
14.4. Allfällige Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz oder allfällige Anfechtungsansprüche verjähren jedenfalls 6 Monate nach ihrer Entstehung.. Im Falle von Mängeln, hat der Vertragspartner die Mängel dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.
14.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Anbieter bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich zu unterstützen und dieser insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die zur Analyse und Beseitigung der Mängel notwendig sind.
14.6. Die Entscheidung über Art und Weise der technischen Umsetzung obliegt ausschließlich dem Anbieter, etwaige andere Möglichkeiten der Umsetzung stellen keine Mängel dar.
14.7. Verletzt der Vertragspartner seine Rügeobliegenheit oder seine Mitwirkungspflicht bei der Mängelhebung, verliert der Vertragspartner allfällige Ansprüche gegenüber dem Anbieter.
14.8. Die Nutzung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden infolge technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe soweit nicht wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird. Der Anbieter haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.
14.9. Haftungsansprüche gegen den Anbieter, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch fehlerhafte und unvollständige Informationen verursacht wurden, sind auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausdrücklich ausgeschlossen.
14.10. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.
14.11. Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird auf die Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Der tatsächlich eingetretene Schaden ist vom Vertragspartner nachzuweisen.
14.12. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr.
14.13. Bei der Unterstützung der Konfiguration und Einrichtung von Fremdsystemen (Hard- oder Software des Vertragspartners) übernimmt der Anbieter grundsätzlich keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Support – Beauftragungen.
14.14. Nutzt der Vertragspartner eine Softwareschnittstelle, insbesondere die JSON – API, um Daten in die Onlineplattform zu importieren oder zu exportieren, so übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit der Daten außerhalb der Softwareschnittstelle. Bei mangelhafter Implementierung außerhalb der Schnittstellendefinition des Anbieters haftet der Vertragspartner vollumfänglich für entstehende Schäden.
15.1. Der Anbieter legt höchstes Augenmerk auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Datensicherheit und legt diesem Vertrag das Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde. Vor allem die sensiblen Daten des Vertragspartners werden aufgrund hoher Sicherheitsstandards der Hard- und Software und der damit verbundenen Prozesse bestmöglich geschützt. Detaillierte Regelungen hierzu sind im Vertrag über den Auftrag zur Datenverarbeitung enthalten durch den auch die Erfüllung der EU – DSGVO durch beide Parteien geregelt ist.
15.2. Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und diese – soweit nicht zur Erzielung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
15.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Firmennamen des Vertragspartners auf seiner Webseite anzuführen sofern der Vertragspartner dem nicht ausdrücklich widerspricht.
15.4. Der Vertragspartner versichert und garantiert im Wege einer selbstständigen Garantieerklärung, das gesamte technische Wissen, sämtliche Kenntnisse und Unterlagen und alle weiteren Informationen technischer und wirtschaftlicher Hinsicht betreffend die Vertragssoftware einschließlich des technischen Knowhow (im Folgenden "geheime Informationen" genannt), die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag schriftlich, mündlich oder in anderer Form offengelegt werden, streng geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu offenbaren. Diese Geheimhaltung umfasst insbesondere auch jegliche schriftliche Kommunikation zwischen den beiden Parteien.
15.5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die oben festgestellte Geheimhaltungs-pflicht auf sämtliche Angestellten, Mitarbeiter und alle weiteren Personen, die mit ihm zusammenwirken oder sonst wie Kenntnis von den geheimen Informationen erhalten, zu überbinden und dies dem Anbieter auf Verlangen schriftlich nachzuweisen.
15.6. Die Kundendaten des Vertragspartners sind Eigentum des Vertragspartners und dürfen weder für eigene Zwecke verwendet, noch an Dritte vom Anbieter weitergegeben oder veräußert werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag über den Auftrag der Datenverarbeitung geregelt ist.
15.7. Der Vertragspartner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nichts anderes vereinbart gestattet der Vertragspartner die Kommunikation per Telefon und per E-Mail.
15.8. Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Vertragspartner hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seine Systeme zu verhindern. E-Mails können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies nimmt der Vertragspartner in Kauf.
15.9. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über das Bestehen dieses Vertrages hinaus.
16.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder ihre Wirkung durch spätere Umstände verlieren oder eine Vertragslücke bestehen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
17.1. Alle Nebenabreden und Absprachen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Kollisionsrechtes.
18.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird das sachlich zuständige Gericht in Linz / Österreich vereinbart.